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Weiterführung der Schulsozialarbeit

Antrag für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27. Juni 2018 und die Sitzung des Rates am 5. Juli 2018

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

die Fraktionen und Gruppen von CDU, SPD, GRÜNEN, DIE LINKE, FDP und W.i.R. stellen für die o.g. Sitzungen nachfolgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel für die Weiterführung der schulbezogenen Sozialarbeit nach BuT auf dem bisherigen qualitativen und konzeptionellen Niveau (gem. Anlage) bei Sicherstellung der bisherigen Personalausstattung für den Zeitraum der vom Land in Aussicht gestellten Verstetigung der Förderung der Bildungs- und Teilhabeberatung in den kommenden Haushalt einzuplanen. Dabei ist zusätzlich zur bisherigen Arbeit sicherzustellen, dass die berechtigten Familien im Übergang zwischen der Grundschule und der Sek. I und zwischen Schule und Beruf ihre neuen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner kennenlernen und darin unterstützt werden, die gesetzlichen Möglichkeiten des BuT im Sinne einer guten Bildung ihrer Kinder auch im Sekundarbereich zu nutzen.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt regelmäßig zum Schuljahresende in einer Übersicht darzulegen, welche konkreten Leistungen von den Schulsozialarbeitern nach BuT erbracht wurden.

Die Kompensation begründet sich auf der Erhöhung der Vergnügungssteuer in den vergangenen Jahren.

Begründung:

Nachdem sich der Bund vor etlichen Jahren aus der Finanzierung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zurückgezogen hat, gab es im Grunde jährlich erhebliche Unsicherheiten bei der Finanzierung der Maßnahmen.

Trotz eines Streits zwischen Bund, Ländern und Kommunen über die Kostenträgerschaft,stellt das Land NRW jeweils einen finanziellen Anteil für die Leistung zur Verfügung. Es war aber nicht immer klar, ob diese Mittel einschließlich des kommunalen Anteils eingeplant werden können. So entstand jedes Jahr im Herbst die schwierige Entscheidung an, ob und unter welchen Umständen die Schulsozialarbeit nach BuT weitergeführt werden kann. Jetzt hat das Ministerium angekündigt, den Landesanteil auch für die nächsten Jahre sicher zu stellen.

Vor diesem Hintergrund hat sich eine Arbeitsgruppe bestehend aus den schul- und jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen, den Trägern und der Stadtverwaltung gegründet mit dem Ziel, die schulbezogene Sozialarbeit nach BuT zu erhalten. Nach zahlreichen Sitzungen kommt diese Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, dass die Weiterführung der Arbeit auf dem bisherigen Niveau aus mehreren Gründen unverzichtbar ist. Zum einen, weil sie Teilhabe von Kindern aus einkommensschwachen Familien u. a. am Mittagessen, an Lernhilfen, an Klassenfahrten oder an Sport-, Kultur- oder Umweltbildungsangeboten ermöglicht. Zum anderen, weil Bildung bei den Jugendhilfeträgern ganzheitlich verstanden wird, und so für alle Kinder positive Entwicklungen gefördert werden können. In diesem Sinne leistet auch der erhöhte städtische Eigenanteil einen wesentlichen Beitrag zur Bildung von Kindern und Jugendlichen in Remscheid.

In einem inklusiven und nachhaltigen Prozess leistet die schulbezogene Sozialarbeit nach BuT einen wesentlichen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, zur Verringerung von Bildungsarmut und eröffnet so Perspektiven. Die Zusammenarbeit der Träger ist deshalb zu fördern. So wird sichergestellt, dass die berechtigten Familien frühzeitig auch bei einem Schulwechsel die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter kennenlernen, die sie auf dem weiteren Bildungsweg unterstützen und begleiten werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jens Nettekoven
Fraktionsvorsitzender

gez. Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender

gez. Beatrice Schlieper
Fraktionssprecherin

gez. Fritz Beinersdorf
Fraktionsvorsitzender

gez. Wolf Lüttinger
Vorsitzender der Ratsgruppe

gez. Waltraud Bodenstedt
Sprecherin der Ratsgruppe

Antrag: Weiterführung der Schulsozialarbeit

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