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Veröffentlichung der kommunalen Geschwindigkeitsmesspunkte

Antrag zur Sitzung des Rates am 7. Mai 2009

Antrag gemäß Ziff. 11.1 der Geschäftsordnung zur Sitzung des Rates am 7. Mai 2009

Veröffentlichung der kommunalen Geschwindigkeitsmesspunkte („Mobile Blitzer“)

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

für die Sitzung des Rates am 7. Mai 2009 stellen wir folgenden Antrag.

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Messpunkte der kommunalen mobilen Geschwindigkeitsüberwachung mit der jeweiligen Begründung, aufgrund derer es sich bei den einzelnen Messpunkten um Gefahrenstellen im Sinne der Nr. 48.34 VV OBG (Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Ordnungsbehördengesetzes) handelt, auf den Internetseiten der Stadt Remscheid zu veröffentlichen sowie als Druckversion beim Bürgerservice im Dienstleistungszentrum Friedrich-Ebert-Platz und im Bürgerbüro Lüttringhausen zugänglich zu machen.

Begründung:

Mit Runderlass des Innenministers vom 30.12.2008, veröffentlicht in Mbl. NRW 2009, S. 63, strich die Landesregierung die Vorschriften über die Veröffentlichung von Geschwindigkeitsmesspunkten ersatzlos. Bislang musste von einer genauen Bekanntgabe der Messstellen und Einsatzzeiten abgesehen werden. Nun gibt es keinen Grund mehr für die Stadt, sich der Veröffentlichung der Messpunkte zu verschließen.

Sinn und Zweck der Einrichtung von Geschwindigkeitsmesspunkten soll nach der VV OBG sein, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diesem Anspruch wird eine Kommune dann gerecht, wenn der motorisierte Verkehrsteilnehmer weiß, an welcher Stelle sich konkret eine besondere Gefährdungslage befindet. Im Sinne der Vorschrift ist dies etwa der Fall an Unfallhäu-fungsstellen und auf Streckenabschnitten, an denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss, beispielsweise wenn sich in unmittelbarer Nähe Schulen, Spielplätze, Seniorenheime oder andere Objekte für ähnlich schutzbedürftige Personen befinden.

Dort wo es besonders gefährlich – im Sinne der Vorschrift – ist, soll der Verkehrsteilnehmer auch besondere Aufmerksamkeit im Straßenverkehr walten lassen. Es geht nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift nicht darum, „heimlich zu blitzen“ und Autofahrer „abzuzocken“, sondern vielmehr darum, Gefahrenpunkte präventiv aufzuzeigen. Ohne tatsächliche Geschwindigkeitsüberwachung geht es nicht, doch ist die heimliche, intransparente Überwachung nicht der richtige Weg, um auf Verkehrsteilnehmer einzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Wolf Lüttinger
Fraktionsvorsitzender

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