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Resolution zu den Kommunalfinanzen

Antrag für die Sitzung des Rates am 24. Juni 2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

die Fraktionen und Gruppen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 24.06.2021 stellen zu lassen:

Der Rat der Stadt Remscheid beschließt die folgende Resolution und beauftragt die Verwaltung mit der Zuleitung an die Bundesregierung und den Bundestag sowie die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalens.

„Die Stadt Remscheid fordert die Bundesregierung, den Bundestag, die Landesregierung und den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen auf, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während und nach der Corona-Pandemie zu schützen und zu garantieren.

Dazu fordert der Rat der Stadt Remscheid den Bund auf:

• Die Mindereinnahmen der Kommunen aus der Erhebung der Gewerbesteuer entsprechend der Regelung des früheren Art. 143h des Grundgesetzes (GG) gemeinsam mit den Ländern auszugleichen.

• Die Erstattung von Sozialtransferaufwendungen aus Mitteln des Bundes weiter zu erhöhen.

• Den Beitrag zu einer gemeinsamen Altschuldenhilfe von Bund und Ländern und damit zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik zu leisten.

Dazu fordert der Rat der Stadt Remscheid das Land Nordrhein-Westfalen auf:

• Den „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ zu einer kommunalen Kredithilfe weiterzuentwickeln und damit die Problematik der kommunalen Altschulden vor dem Hintergrund des Zinsänderungsrisikos verlässlich und nachhaltig zu lösen. Der kommunale Eigenanteil muss dabei auf ein leistbares Maß begrenzt werden.

• Nach dem Vorbild des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder (GewStAusgleichsG), umgehend eine Ausgleichsregelung für die kommunalen Einnahmeausfälle aus der Gewerbe- und Einkommensteuer für die Jahre 2021 und 2022 zu konzipieren und finanziell zu hinterlegen. Dabei darf die Entlastung nicht davon abhängig gemacht werden, ob und in welcher Höhe sich der Bund an den Lasten beteiligt.

• Das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) um eine angemessene Beteiligung des Landes an der Tilgung der auf die COVID-19-Pandemie entfallenden Liquiditätskredite zu ergänzen.

• Die Kompensation der Steuerausfälle im Rahmen der Verbundmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes auch für das Jahr 2022 sicherzustellen und als echten, in den Folgejahren nicht anzurechnenden Zuschuss des Landes vorzunehmen und damit auf eine spätere Rückzahlung durch die Gemeinden zu verzichten.

• Die Fortführung der Corona-Hilfen für die kommunalen Unternehmen auch für die Jahre 2021 und 2022 sicherzustellen, insbesondere für die kommunalen Verkehrsbetriebe.

• Einen nachhaltigen und verlässlichen Kulturrettungsfonds zur Unterstützung kommunaler Kultureinrichtungen aufzulegen, aus dem Verluste kompensiert und Investitionen zur Ermöglichung des Betriebs unter Pandemiebedingungen gefördert werden können.

• Für eine kostendeckende Finanzierung der Folgekosten der Ausstattung von Schulen, Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrerinnen und Lehrer mit einer digitalen Infrastruktur zu sorgen, dazu gehört ausdrücklich auch der Personalbedarf für den Support und die Administration der Geräte genauso, wie die Nach- und Ersatzbeschaffungen in den kommenden Jahren.

• Die im Dezember 2020 getroffene Vereinbarung zwischen dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und den kommunalen Spitzenverbänden zur Übernahme der Kosten aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) umgehend umzusetzen und eine angemessene Kostenbeteiligung des Landes rückwirkend ab dem Jahr 2017 sicherzustellen.“

Begründung:

Die Städte und Gemeinden sind das Fundament unseres föderalen Staates.

Wir sind es auch hier in Remscheid, die die Krise an vorderster Front bewältigen, angefangen bei der Arbeit der kommunalen Gesundheits- und Ordnungsämter, über die schlagartig gewachsenen Aufgaben im Rahmen der Heimaufsicht und -trägerschaft, der lokalen Organisation von Impfungen und Tests bis hin zur Verantwortungsübernahme für die Aufrechterhaltung von Bildung und Betreuung unter den Bedingungen von Pandemie und Lockdown. Gerade hier in Remscheid waren und sind es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Verwaltungen, der kommunalen Tochtergesellschaften und die unzähligen Ehrenamtlichen, auf die wir Remscheiderinnen und Remscheider uns verlassen können.

Unsere Städte und Gemeinden können diese Aufgaben nur schultern, wenn sie selbst handlungsfähig sind und bleiben. Neben einer ausreichenden Personalausstattung, braucht auch Remscheid vor allem das dazu notwendige Geld. Die Corona-Pandemie verschlechtert nochmals die Haushaltslage in den Kommunen. Die anhaltende strukturelle Unterfinanzierung der nordrhein-westfälischen Kommunen erhält in der Krise eine neue Brisanz. Wenn Bund und Land jetzt nicht zügig handeln, drohen unseren Kommunen in eine neuerliche finanzielle und damit soziale und infrastrukturelle Abwärtsspirale zu rutschen.

Bereits unabhängig von den negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie waren und sind unsere Kommunen strukturell unterfinanziert. Insbesondere die Sozialtransferaufwendungen und die Altschulden stellen Risiken für den kommunalen Haushalt dar. Städte und Gemeinden werden Zinsanstiege und erhöhte Aufwendungen und Ertragsminderungen im Falle einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Gesamtlage nicht kompensieren können.

Mit gemeinsamen Kraftanstrengungen vor Ort und mit Hilfe des Landes der vergangenen zehn Jahre durch den Stärkungspakt Stadtfinanzen, ist es uns gelungen, den laufenden Haushalt in Remscheid auszugleichen.

Nach aktuellen Schätzungen geht der Städte- und Gemeindebund für die kommenden Jahre von einem jährlichen Fehlbetrag von rund 3,5 Milliarden Euro aus.

Vor diesem Hintergrund muss die Landesregierung nun zügig handeln und die bislang nur für die Jahre 2020 bzw. im Falle des GFG 2021 beschlossenen Hilfen nicht nur fortschreiben, sondern auch weiterentwickeln.

Es reicht dauerhaft nicht aus, Bilanzierungshilfen zu ermöglichen und Kredite zu gewähren. Vergleichbar zum Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder (GewStAusgleichsG) brauchen die nordrheinwestfälischen Städte, Kreise und Gemeinden, aber auch die kommunalen Unternehmen, auch in den kommenden Jahren echte Zuschüsse von Bund und Land. Denn nur wenn wir in Remscheid wieder Eigenkapital aufbauen können und unsere Liquiditätskredite zurückführen können, drohen uns in den nächsten Jahren nicht weitere Sparrunden oder Regulierungen durch die Kommunalaufsicht.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender

gez. Markus Kötter
Fraktionsvorsitzender

gez. David Schichel
Fraktionsvorsitzender

gez. Brigitte Neff-Wetzel
Fraktionsvorsitzende

gez. Sven
Fraktionsvorsitzender

gez. Waltraud Bodenstedt
Gruppensprecherin

gez. Bettina Stamm
Ratsmitglied

Antrag: Resolution zu den Kommunalfinanzen

Bild: knipseline / pixelio.de

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