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Probeweise Öffnung der unteren Alleestraße für den Kfz-Verkehr

Antrag zur Sitzung des Rates am 12. November 2009

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

für die Sitzung des Rates am 12. November 2009 stellen die Fraktionen der Gestaltungsmehrheit – SPD, FDP und GRÜNE – folgenden Antrag.

Der Rat möge beschließen:

1. Der Rat spricht sich für die probeweise Öffnung der unteren Alleestraße für den motorisierten Individualverkehr aus.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat für seine Sitzung am 10. Dezember 2009 eine entsprechende Konzeption mit den Modalitäten für die Phase der probeweisen Öffnung vorzulegen, die Kosten einer solchen Probephase zu ermitteln und die Höhe möglicher Rückzahlungen von Landeszuweisungen im Falle einer dauerhaften Öffnung der unteren Alleestraße zu prüfen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern der Immobilien der unteren Alleestraße und dem dort ansässigen Einzelhandel Gespräche zu führen, um konzeptionelle Überlegungen zu erörtern und die Übernahme der Kosten einer probeweisen Öffnung durch private Dritte zu erreichen.

4. Der Text dieses Antrages nebst Begründung und die Beschlüsse des Rates, die er in seiner Sitzung am 12. November 2009 in dieser Sache gefasst hat, sind der Bezirksvertretung 1 – Alt-Remscheid für deren Sitzung am 18. November 2009 zuzuleiten, um die Bezirksvertretung in dieser Angelegenheit anzuhören.

Begründung:

Die probeweise Öffnung der unteren Alleestraße wird zeigen, ob eine dauerhafte Öffnung den dortigen Einzelhandel beleben kann, welche weiteren Auswirkungen eine solche Öffnung haben wird und ob eine solche Maßnahme umsetzbar ist.

Um eine transparente Grundlage für eine mögliche, spätere Entscheidung für eine dauerhafte Öffnung zu erhalten, ist es unverzichtbar, messbare Vorteile dieser Maßnahme nachweisen zu können. In der Durchführungskonzeption muss dieser Aspekt daher besonders berücksichtigt werden. So hat die Bergische Universität Wuppertal im Jahr 2006 auf Anfrage angeboten, die Probephase wissenschaftlich zu begleiten.

Der Stadt Remscheid ist es aufgrund ihrer finanziellen Situation und den Vorgaben der Bezirksregierung untersagt, die Kosten der Maßnahme zu übernehmen. Die Verwaltung möge daher mit den Anliegern und dem Einzelhandel erörtern, ob eine Übernahme der Kosten von deren Seite möglich ist, um das Projekt zu verwirklichen. Im Falle einer dauerhaften Öffnung müssten nach derzeitigem Stand zudem Landeszuweisungen zurückgezahlt werden. Allerdings hat das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein Westfalen bei einer früheren Anfrage signalisiert, bei einer erfolgreichen Testphase und eines anschließenden, einvernehmlichen Umwidmungsverfahrens wohlwollend zu prüfen, ob überhaupt Landeszuweisungen zurückgezahlt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Peter Meinecke
Fraktionsvorsitzender

Wolf Lüttinger
Fraktionsvorsitzender

Beatrice Schlieper
Fraktionssprecherin

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