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Konsolidierungsbeschluss des „Zukunftspakts“

Maßnahmen zur Konsolidierung der Finanzen und Reorganisation der Stadt Remscheid

Wie im Zukunftspakt für die Stadt Remscheid formuliert, stehen Rat und Verwaltung in der Verantwortung, einen eigenen Beitrag zur Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit zu erbringen. Dabei herrscht Klarheit darüber, auch politisch unbequeme und schwierige Entscheidungen treffen zu müssen, um die Ausgaben der Stadt Remscheid spürbar zu senken und auf diesem Wege ein weit höheres Einsparvolumen als bisher zu erzielen. Dieser Weg ist unumgänglich, um eine belastbare Gerechtigkeit zwischen den Generationen in unserer Stadt wieder herzustellen. Die folgenden Maßnahmen und Arbeitsaufträge an die Stadtverwaltung sind der erste Schritt, um eine grundlegende Konsolidierung der Finanzen und eine Reform der Kommunalverwaltung in Remscheid zu erreichen. Die Umsetzung dieses Prozesses wird die Stadt in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen. Die Fraktionen werden darauf hinarbeiten, die Maßnahmen in verbindliche Zielvereinbarungen zu überführen.

1. Die Einrichtung des Projektbüros durch die Oberbürgermeisterin wird begrüßt. Der Leiter des Büros erhält die notwendigen Kompetenzen, um dem Lenkungsausschuss, der Oberbürgermeisterin und dem Verwaltungsvorstand über den Fortgang der einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen zu berichten. Zu einzelnen strittigen Maßnahmen kann externer Sachverstand hinzugezogen werden.

Das Projektbüro erstellt einen Projektplan, in dem sich alle Konsolidierungs- und Reorganisationsmaßnahmen wiederfinden.

2. Die zuvor genannten Fraktionen beantragen in der kommenden Sitzung des Rates (25. Oktober 2007), dass folgende Maßnahmen in einer ersten Welle in die Umsetzungsphase übernommen werden:

siehe Anlage 1

Die Basis für die weitere Beratung in den Gremien ist der Vorschlag der Beratungsgesellschaft von Rödl & Partner. Ergänzungen seitens der Fraktionen, die Vorschläge des Verwaltungsvorstandes und eventuelle rechtliche Einschränkungen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

3. Folgende Maßnahmen werden nicht weiter verfolgt:

siehe Anlage 2.

4. Alle weiteren Maßnahmen werden beraten und in einer zweiten Welle in den Prozess eingesteuert. Hierbei werden insbesondere folgende Bereiche zu betrachten sein:

– die Zukunft der Organisation des Sportbetriebs in Remscheid,

– die Steuerung der Qualitätssicherung und Kosten im Jugend-,
Sozial- und Pflegebereich,

– die Organisation und Einbindung der städtischen Beteiligungen.

5. Zu den übergreifenden von der Unternehmensberatungsgesellschaft vorgeschlagenen organisationsbezogenen Maßnahmen empfehlen die Fraktionen der Oberbürgermeisterin, folgende Punkte hinsichtlich einer Umsetzung zu prüfen:

a. Die Ausgliederung des Gebäudemanagements (SE 28) in eine kommunale Eigengesellschaft unter Berücksichtigung der interkommunalen Zusammenarbeit in der Bergischen Region.

b. Die Einrichtung eines gesamtstädtischen Forderungsmanagements.

c. Die kurzfristige Vorlage eines Personalabbaukonzeptes.

d. Die mittelfristige Einrichtung eines zentralen Betriebscontrollings.

e. Die Zusammenlegung der Organisationseinheiten Bürgeramt (15), Amt für öffentliche Ordnung (32) und Ausländer- und Versicherungsamt (33).

f. Die Zusammenlegung der Organisationseinheiten Personal (11) und Organisation (25) im Geschäftsbereich der Oberbürgermeisterin.

g. Die Auflösung des Rechtsamts (30) zugunsten einer Bergischen Lösung.

h. Die Einrichtung eines zentralen Betriebshof aus den Organisationseinheiten Straßen- und Brückenbau (66), Landschaft, Grünflächen und Friedhöfe (67) und Sport und Freizeit (OE 45).

i. Im Rahmen der Neuorganisation des Amtes für Vermessung, Kataster und Liegenschaften (62) wird künftig nur noch ein Vermessungstrupp vorgehalten.

j. Eine Umorganisation des Bauordnungsamtes (63) mit dem Ziel, Kosten zu reduzieren und Baugenehmigungsverfahren möglichst zu optimieren.

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