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Kommunales Bildungszentrum räumlich zusammenführen

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung am 12. November 2013 und zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. Januar 2014

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

für die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung am 12. November 2013 und die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. Januar 2014 stellen die Fraktionen der Gestaltungsmehrheit – SPD, FDP und GRÜNE – folgenden Antrag.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Gebäude Scharffstraße 7-9 künftig durch das Kommunale Bildungszentrum – Abteilung Musik- und Kunstschule – genutzt werden können und die Immobilie Elberfelder Straße 32 (Böker-Villa) im Gegenzug verwertet werden kann.

Begründung:

Mit Beschluss des Haushaltssanierungsplans am 28. Juni 2012 wurde auch entschieden, die Galerie der Stadt Remscheid zum Jahresende 2014 zu schließen. Damit können die Sachaufwendungen künftig um rund 75.000 Euro reduziert werden. Weitere Aufwendungen entfielen bei einer Veräußerung der Immobilie, die derzeit noch durch die Städtische Galerie genutzt wird. Eine konkrete und belastbare Aussage über die Vermarktungschancen der Immobilie konnte jedoch zum Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht getroffen werden. Offensichtlich ist die Immobilie aus heutiger Sicht nicht Erfolg versprechend zu vermarkten. Hierbei spielt sicherlich der bestehende Denkmalschutz eine Rolle.

Die städtische Galerie wurde zudem bei ihrer Einrichtung als Begegnungsstätte mit insgesamt 750.000 Euro durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Der Förderzeitraum und damit die Zweckbindung umfassen 25 Jahre und werden bis ins Jahr 2017 fortdauern. Mit der Schließung der Galerie zum 1. Januar 2015 könnte daher eine Rückzahlungsverpflichtung entstehen. Bei linearer Berechnung kann in der Prognose eine Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von 90.000 Euro eintreten. Über eine Aufhebung des Förderbescheides und einem damit einhergehenden vollständigen oder teilweisen Verzicht auf die anteilige Rückzahlung der Landesfördermittel müsste in diesem Fall mit der Bezirksregierung Düsseldorf verhandelt werden.

Die Nutzung der Immobilie an der Scharffstraße durch die Musik- und Kunstschule würde die Abteilungen des Kommunalen Bildungszentrums, das zum 1. Januar 2012 durch den Zusammenschluss von Stadtbibliothek, Volkshochschule und Musik- und Kunstschule gegründet wurde, räumlich weiter zusammenführen. Die Fortführung der Begegnungsstätte, die derzeit in der Städtischen Galerie angesiedelt ist, in den Räumen der Musik- und Kunstschule ist dabei zu prüfen.

Im Gegenzug wäre es der Stadt möglich, das Gebäude Elberfelder Straße 32, das derzeit durch die Musik- und Kunstschule genutzt wird, zu vermarkten. Der Erlös würde einen künftigen Minderaufwand an Kassenkreditzinsen zur Folge haben und die Sachaufwendungen (Grundabgaben, Winterdienst, Instandhaltung und Energie) senken.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Hans Peter Meinecke
Fraktionsvorsitzender

gez.
Wolf Lüttinger
Fraktionsvorsitzender

gez.
Beatrice Schlieper
Fraktionssprecherin

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