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Interkommunale Zusammenarbeit stärken

Anfrage für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 28. Mai 2015

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

die umsatzsteuerrechtliche Einordnung öffentlicher Leistungen zeigt sich als Hindernis für die interkommunale Zusammenarbeit. Der Gerichtshof der Europäischen Union und der Bundesfinanzhof hatten in den vergangenen Jahren die bisherige Steuerfreiheit der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen weitgehend beseitigt und damit Unsicherheit auf der kommunalen Ebene verursacht. Das Interesse und die Bereitschaft der Kommunen zur Zusammenarbeit nehmen offensichtlich ab, weil solche Kooperationen künftig erheblich an Attraktivität verlieren werden, wenn die Umsatzsteuerpflicht eintreten wird. Schließlich müssen Synergieeffekte in Höhe von mindestens 19 Prozent mit einer Kooperation erzielt werden, um zumindest den Steuermehraufwand zu erwirtschaften. Bund und Länder arbeiten derzeit an einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes, um interkommunale Kooperationen in vielen Fällen wirtschaftlich und rechtssicher umsetzen zu können. Im Zuge einer Übergangsregelung wird die bisherige Praxis bis 2018 fortgeführt.

Vor diesem Hintergrund wurde beispielsweise das Projekt „Beschaffungswesen“ in der Interkommunalen Zusammenarbeit der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal ruhend gestellt. Trotz der Umsatzsteuerproblematik sollte die Stadt Remscheid gleichwohl die interkommunale Zusammenarbeit suchen, denn solche Kooperationen müssen nicht zwingend langfristig angelegt sein, so dass sie bei Eintreten der Umsatzsteuerpflicht kurzfristig hinterfragt werden können.

Die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW, die 2012 gegründete KoPart eG, hat mittlerweile rund 80 Kommunen sowie den Städte- und Gemeindebund NRW und die Kommunal und Abwasserberatung NRW GmbH als Mitglieder. Die Verwaltung kündigte nach einer Anfrage der WiR-Fraktion im Februar 2013 an, für den Beitritt der Stadt Remscheid die Rechtmäßigkeit zu prüfen, das weitere Vorgehen zu klären, interne Abstimmungen zu treffen und Erfahrungen der Mitgliedskommunen abzufragen.

Mit weiteren Verbänden und Vereinigungen auf kommunaler Ebene können sich außerdem Perspektiven für eine Zusammenarbeit im Beschaffungswesen ergeben. So kooperiert der Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit einzelnen Mitgliedskörperschaften im Bereich des Einkaufs, um Ressourcen optimal einzusetzen und möglichst gute Ausschreibungsergebnisse zu erzielen.

Wir bitten daher um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche interkommunalen Kooperationen – einschließlich der Zusammenarbeit mit Kommunal- und Zweckverbänden, Gesellschaften und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung sowie vergleichbaren Organisationen – bestanden im Bereich des Beschaffungswesens in den vergangenen fünf Jahren?

2. Welche dieser Kooperationen werden durch die Verwaltung derzeit und/oder künftig fortgeführt?

3. Welche dieser Kooperationen sind beendet oder nicht wiederholt worden? Aus welchen Gründen wurden diese Entscheidungen getroffen?

4. Bestehen bei der Verwaltung Überlegungen für weitere Kooperationen im Bereich des Beschaffungswesens?

5. Welche Ergebnisse zeigen die Untersuchungen für einen möglichen Beitritt zur Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes?

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender

gez.
Beatrice Schlieper
Fraktionssprecherin

gez.
Wolf Lüttinger
Vorsitzender Ratsgruppe

gez.
Waltraud Bodenstedt
Vorsitzende Ratsgruppe

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