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Folgekosten städtischer Bau- und Entwicklungsmaßnahmen ermitteln

Anfrage für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 12. März 2015

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) haben die Planung und die Vorbereitung von Investitionsmaßnahmen an Bedeutung gewonnen, denn durch die Investitionstätigkeit der Kommune werden dauerhafte Vermögenswerte geschaffen. Mit § 14 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) NRW werden die Gemeinden daher verpflichtet, vor einem Beschluss des Rates über Investitionsmaßnahmen und deren Veranschlagung im Haushaltsplan die wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln. Dies erscheint bereits mit Blick auf die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 75 Abs. 1 GO NRW) selbstverständlich.

Die Kosten der Maßnahme und die nach Umsetzung der Maßnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen sollen dabei möglichst durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens aber durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten dargestellt werden, um auf diese Weise die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können. Die Vorgehensweise sowie das erzielte Ergebnis sollen dokumentiert werden.

Für die Berechnung von Folgelasten, also die Folgekosten gemindert um die Folgeerlöse, stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung. So bietet der Landschaftsverband Rheinland (LVR) einen Folgelastenrechner für Bauinvestitionen als kostenloses Serviceangebot zur Berechnung der Folgelasten für voll- und teilinvestive Baumaßnahmen an.

Im Rahmen des Projekts „Kostentransparenz“ des Förderschwerpunkts „Forschung für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement (REFINA)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurde ein Folgekostenrechner für Planungs-, Erschließungs- und Infrastrukturfolgekosten entwickelt. Dieses Instrument berücksichtigt u.a. die bereits vorhandene Infrastruktur und die demografische Entwicklung und ermittelt etwa die langfristigen Kosten von Flächenerschließungen im Zuge der Siedlungsentwicklung. Die Rechnung trifft weitgehende Aussagen und bezieht in den Folgekosten die soziale und technische Infrastruktur ein.

Das Land Rheinland-Pfalz stellt den Kommunen seit Januar 2015 eine frei verfügbare Software zur Verfügung, um die Folgekosten von Maßnahmen der Bauplanung zu kalkulieren. Dabei soll insbesondere mit Blick auf die demografischen Entwicklung abgeschätzt werden, ob sich Planungen langfristig rechnen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

Nutzt die Verwaltung bei der Ermittlung von Folgekosten einen entsprechenden Folgekostenrechner? Wenn ja, ab welcher Wertgrenze für Investitionen oder anhand welcher anderer Kritierien wird ein solcher Folgekostenrechner eingesetzt?

Setzt die Verwaltung andere Instrumente ergänzend oder ausschließlich für die Ermittlung von Folgekosten ein?

In welcher Weise werden die ermittelten Ergebnisse aus den Wirtschaftlichkeits-vergleichen und/oder aus der Berechnung der Folgekosten künftig den politischen Gremien vor Entscheidung über eine Investitionsmaßnahme zur Verfügung gestellt?

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Wolf Lüttinger
Vorsitzender der Ratsgruppe

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