FDP RemscheidFDP Remscheid

FDP: Weg frei für papierloses Rathaus in Remscheid

Landesregierung ohne rechtliche Bedenken

Die Landesregierung sieht keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich des elektronischen Versands der Sitzungsunterlagen an die Ratsmitglieder. Dies geht aus der Beantwortung einer Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervor. Damit ist aus Sicht der Remscheider Liberalen der Weg frei für das „papierlose Rathaus“.

Die Stadtverwaltung meldete in ihrer jüngsten Stellungnahme erneut Zweifel an der Rechtssicherheit des elektronischen Versands der Sitzungsunterlagen an und befürchtete insbesondere mit Blick auf Bauleitplanverfahren, eine solche Regelung könnte nicht gerichtsfest sein. Gleichzeitig hatten sich allerdings bereits mehrere Kommunen, aber beispielsweise auch der Regionalrat Düsseldorf und der Landschaftsverband Rheinland, für ein solches Verfahren entschieden.

Die Landesregierung wies in der Beantwortung der FDP-Anfrage darauf hin, die Gemeindeordnung treffe keine Vorgaben für die Zustellung der Sitzungsunterlagen, sondern die Form der Einladung werde in der Geschäftsordnung geregelt. Das Verfahren können die Kommunen in eigener Verantwortung regeln, so dass die Stadt Remscheid frei ist, den elektronischen Unterlagenversand auf freiwilliger Basis einzuführen. Nachdem die Anfrage der FDP-Landtagsfraktion Klarheit geschaffen hat, kann sich Remscheid also nunmehr in die Städte mit moderner Gremienarbeit einreihen.

Wolf Lüttinger, Vorsitzender der FDP im Rat, freut sich über die ausgeräumten Bedenken: „Der elektronische Versand der Sitzungsunterlagen wäre eine praktische und zeitgemäße Vereinfachung der ehrenamtlichen Gremienarbeit. Darüber hinaus können finanzielle und ökologische Vorteile mit einer solchen Umstellung verbunden sein. Der Anstoß, den die damalige Gestaltungsmehrheit aus SPD, FDP und GRÜNE vor genau einem Jahr gab, hat sich als richtig erwiesen. Die Verwaltung ist jetzt aufgerufen, eine Konzeption für die Einführung des Verfahrens, eine kostenmäßige Darstellung und einen Vorschlag für die notwendige Änderung der Geschäftsordnung vorzulegen.“

0 Kommentare

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.