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FDP: Elternbeiträge für die OGGS sozial ausgewogen gestalten!

Liberale wollen eine Änderung des Verwaltungsvorschlages

Die FDP will die Elternbeiträge für die OGGS sozial ausgewogener gestalten und daher eine mehrstufige, einkommensabhängige Entgeltordnung einführen. Um Kindern aller Bevölkerungsgruppen die Aufnahme in ein Angebot der OGGS gleichermaßen zu ermöglichen, wie es die Empfehlungen zu den Mindeststandards vorgeben, ist eine entsprechende Entgeltordnung unabdinglich. Einen entsprechenden Antrag stellen die Liberalen in der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses.

Personengruppen mit einem Einkommen geringfügig über 12.500 Euro p.a. würden durch die Entrichtung des vorgesehenen Regelbeitrages für Vollzahler unangemessen belastet. Erst eine mehrstufige Staffelung der Entgelthöhe auch für Personen mit einem Einkommen über 12.500 Euro p.a. wird zur sozialen Ausgewogenheit bei der Erhebung der Elternbeiträge führen, so die Auffassung der FDP-Fraktion. Bei den Horten ist eine solche Vorgehensweise längst der Fall.

Nach den Mindeststandards soll jedes Kind, das bisher in einer Betreuung untergebracht war, auch bei der Aufnahme in die OGGS bevorzugt behandelt werden. Müssen nun in den nächsten Jahren die betroffenen Hortgruppen geschlossen werden, können sich die Erziehungsberechtigten mit geringem Einkommen die OGGS nicht mehr leisten. Dies gilt besonders dann, wenn zwei oder mehr Kinder untergebracht werden müssen und das Familieneinkommen z.B. bei Alleinerziehenden oder Geringverdienern zwischen 20.000 Euro und 30.000 Euro liegt. Der Hortbeitrag läge dann zwischen 26,08 Euro und 57,78 Euro, der bisher veranschlagte Beitrag zur OGGS bei einem Kind bei 65 Euro, bei zwei Kindern bei 95 Euro.

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