Antrag für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 7. Mai 2020
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen und Gruppe von SPD, BÜNDNIS‘90/DIE GRÜNEN und FDP stellen in der o.g. Sitzung folgenden Antrag zur Abstimmung:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich in Absprache mit dem Städtetag für eine auskömmliche Finanzierung der Endgeräte für Schülerinnen und Schüler durch Bund und Land einzusetzen.
2. Der tatsächliche Bedarf an technischen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler, deren Familien eine uneingeschränkte Nutzbarkeit nicht bereitstellen können, wird erhoben.
3. Der tatsächliche Bedarf an Internetanschlüssen für Schülerinnen und Schüler, deren Familien eine uneingeschränkte Nutzbarkeit nicht bereitstellen können, wird erhoben.
4. Es werden ausreichend schulfähige Endgeräte* beschafft, damit alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf ein Endgerät und ein Drucker für je ein Schuljahr ausleihen können.
5. Die Stadtverwaltung organisiert eine Leihmöglichkeit der Endgeräte zum Beispiel beim Schulverwaltungsamt. Dafür wird eine Nutzungsvereinbarung mit den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigen getroffen.
6. Die Stadtverwaltung richtet ein Spendenkonto ein, auf dem Geld für das Beschaffen von Gutscheinen für mobile Daten gesammelt werden kann. Die Einrichtung ist so zu gestalten, dass Spenden steuerlich berücksichtigungsfähig sind.
Begründung:
Da aufgrund der Einschränkungen des Schulbetriebs durch die Corona-Pandemie schulische Lernzeiten auch in absehbarer Zukunft in häusliche Umgebung ausgelagert wird, müssen Schülerinnen und Schüler technisch in die Lage versetzt werden, an einem digitalisierten Unterricht teilzuhaben.Insbesondere wirtschaftlich schwache Familien können dies nicht leisten und sind deshalb schnellstmöglich auf technische Ausstattung angewiesen, damit die Corona-Pandemie nicht zur Bildungsfalle für Einzelne wird.
Eine schnelle und unkomplizierte Lösung muss daher für die Kinder mit Bedarf gefunden werden. Schulfähige Leihgeräte, die über das Schulverwaltungsamt entliehen werden könnten, stellen hier eine unbürokratische und realistische Lösung dar, wenn sie mit Gutscheinen für ausreichendes Datenvolumen flankiert werden.
Im Rahmen der Bewältigung der Folgen der Pandemie sind Land und Bund gefordert, der Bildung aller Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden, indem entsprechende Förder- und Unterstützungsprogramme für die Betroffenen aufgelegt werden. Die avisierten 150 Euro sind da definitiv zu wenig.
Ebenso wenig ist es geboten, den Kommunen die alleinige Verantwortung zu übertragen. Dies ist für die Nothaushaltskommunen nicht möglich und würde zu einer weiteren Verschärfung von Ungleichheiten führen. Kinder in reichen Kommunen kämen leichter und einfacher in den Genuss der Finanzierung von Geräten, während die Kinder in Nothaushaltskommunen unter Umständen leer ausgingen.
Um die Finanzierung durch die Kommune zu erleichtern, könnte man die 150 Euro, die von der Bundesregierung zur Unterstützung finanzschwacher Haushalte angekündigt wurden, dazu heranziehen, damit die Endgeräte eine für den Unterricht ausreichende Funktionalität und Qualität besitzen. Um benötigtes Datenvolumen bereitzustellen könnte man Spenden sammeln, die den Kindern in Form von Datengutscheinen zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung der erforderlichen Aufwendungen erfolgt im Gesamthaushalt. Wenn eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, so wird dem Rat bzw. dem Hauptausschuss eine entsprechende Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf MdL
Vorsitzender der SPD Ratsfraktion
gez.
Beatrice Schlieper
Vorsitzende der Ratsfraktion von Bündnis‘90/DIE GRÜNEN
gez.
Wolf Lüttinger
Vorsitzender der FDP Ratsgruppe
*Schulfähige Leihgeräte: Endgerät, das über zumindest eine WLAN (besser GSM) Schnittstelle, physische Tastatur, Frontalkamera, Office Software, bei Tablets Halterung für das längere Arbeiten an einem Tisch, verfügt
Antrag: Corona Soforthilfe – Leihgeräte für Remscheider Schülerinnen und Schüler
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