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Bericht der Gemeindeprüfung im Konsolidierungsprozess nutzen

Antrag zur Sitzung des Finanzausschusses am 5. Februar 2009

Bericht der Gemeindeprüfung im Konsolidierungsprozess nutzen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Fraktionen von CDU und FDP beantragen, der Finanzausschuss möge beschließen:

1. Der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt – Drucksache: M OB 76 – wird in den Prozess der Haushaltskonsolidierung im Nachgang des Konsolidierungsgutachtens von Rödl & Partner und der Ratsbeschlüsse auf Antrag des „Zukunftspakts“ eingebunden. Die Maßnahmenvorschläge der Gemeindeprüfungsanstalt sind in gleicher Weise zu katalogisieren wie die Maßnahmenvorschläge des Konsolidierungsgutachtens von Rödl & Partner.

2. Die Maßnahmenvorschläge der Gemeindeprüfungsanstalt werden in den zuständigen Fachausschüssen unter Berücksichtigung von Stellungnahmen, die hinsichtlich der einzelnen Vorschläge von der Verwaltung vorgelegt werden, behandelt.

3. Vor einer abschließenden Entscheidung im Rat am 7. Mai 2009 sind dem Rechnungsprüfungsausschuss die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse und die Stellungnahmen der Verwaltung zu den einzelnen Maßnahmevorschlägen zur Beratung zuzuleiten.

Begründung:

Der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) sollte rund zwei Monate nach seiner Vorlage endlich von den politischen Gremien behandelt werden. Es ist notwendig, den Bericht in ein geregeltes, strukturiertes Verfahren zu geben, damit umsetzbare Einsparvorschläge möglichst kurzfristig beschlossen und umgesetzt werden können. Weil sich derzeit zunehmend Drucksachen und Anträge im Umlauf befinden, die sich auf lediglich einzelne Vorschläge der Gemeindeprüfungsanstalt beziehen, erscheint eine gebündelte Behandlung des GPA-Berichts angezeigt.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Philipp Veit
Fraktionsvorsitzender

gez.

Wolf Lüttinger
Fraktionsvorsitzender

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