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Beitritt zum Zweckverband „Bergische Weiterbildung“ prüfen

Antrag zur Sitzung des Rates am 24. April 2008

Beitritt zum Zweckverband „Bergische Weiterbildung“ prüfen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die FDP-Fraktion beantragt, der Rat der Stadt Remscheid möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, Informationen zur Beantwortung der folgenden Fragen bei den Städten Solingen und Wuppertal sowie beim Zweckverband „Bergische Weiterbildung“ einzuholen und die Beantwortung der Fragen dem Rat zur Kenntnis zu geben:

– Haben sich mögliche finanzielle Entlastungen auf Seiten der beiden Städte entsprechend den Erwartungen aus der Zeit vor Gründung des Zweckverbandes entwickelt?

– Haben sich die Basisdaten der perspektivischen Wirtschaftsplanung entsprechend den Annahmen aus der Zeit vor Gründung des Zweckverbandes entwickelt?

– Welcher Bemessungsmaßstab und welche Veranlagungsregeln werden derzeit zur Ermittlung der Umlage des Zweckverbandes genutzt? Ist eine Änderung dieser Regelungen geplant?

– Werden die beiden Städte bei der Ermittlung der Höhe der Landeszuwendungen einzeln veranlagt?

– Haben alle betreffenden Bediensteten der Städte Solingen und Wuppertal ihrer Überleitung in den Zweckverband zugestimmt?

– Wie haben sich die Teilnahmeentgelte im Vergleich zur der Zeit vor der Gründung des Zweckverbandes entwickelt?

– Wie hat sich die Nachfrage auf Seiten der Teilnehmenden entwickelt?

– Welche Maßnahmen sind in den Bereichen Qualitätsmanagement und Zertifizierungsverfahren umgesetzt worden?

– Wie hat sich der Personalbestand des Zweckverbandes seit seiner Gründung entwickelt?

– Sind die derzeitigen Mitglieder des Zweckverbandes „Bergische Weiterbildung“ grundsätzlich an der Aufnahme der Stadt Remscheid als Mitglied des Zweckverbandes interessiert?

– Sind die Darstellungen in den Drucksachen B OB/16 (Durchführungsbeschluss zur Gründung eines Zweckverbandes der Bergischen Weiterbildung), M OB/19 (Beantwortung der Anfragen aus der Sitzung des Rates vom 27.06.2005 zum Grundsatzbeschluss zur Gründung einer gemeinsamen Einrichtung der Bergischen Weiterbildung) und M OB/23 (Beantwortung ergänzender Anfragen aus dem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden am 29.09.2005 zum Durchführungsbeschluss zur Gründung eines Zweckverbandes der Bergischen Weiterbildung) hinsichtlich der personellen und finanzwirtschaftlichen Kerndaten sowie der Vor- und Nachteile nach Einschätzung der Verwaltung noch aktuell?

Bis dem Rat die Beantwortung der vorhergehenden Fragen vorgelegt worden ist, wird die Stelle der Leitung der Volkshochschule nicht zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Begründung:

Im Rat der Stadt scheint es derzeit keine Mehrheit für einen Beschluss zur Zusammenlegung der Volks-hochschule und der Musik- und Kunstschule zu einem Bildungszentrum VHS-MKS zu geben. Bevor Entscheidungen getroffen werden, mit denen sich der Rat auf die derzeitige Organisationsstruktur festlegt, etwa durch Ausschreibung der Stelle der Leitung der Volkshochschule, sollte geprüft werden, ob sich die Bedingungen für einen Beitritt der Stadt Remscheid zum Zweckverband „Bergische Weiterbildung“ gegenüber den Annahmen aus dem Jahr 2005 verbessert haben.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Wolf Lüttinger
Fraktionsvorsitzender

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