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Resolution zum Bundesteilhabegesetz

Antrag für die Sitzung des Rates am 3. April 2014

Der Rat der Stadt Remscheid fordert die Bundesregierung auf, die Kommunen bereits vor der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes umgehend noch in 2014 um die zugesagte eine Milliarde Euro zu entlasten.

Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen warten dringend auf ein deutliches und klares Signal angesichts ihrer hohen Verschuldung und ihrer trotz guter Konjunktur angespannten Haushaltslage. Für diese Entwicklung ist insbesondere der hohe Anteil an kommunal kaum zu beeinflussenden Kosten der sozialen Sicherung verantwortlich. Die Umsetzung könnte durch eine befristete Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft realisiert werden. Davon profitieren vor allem die strukturschwachen Kommunen, die eine Entlastung besonders dringend benötigen.

Der Rat fordert weiter: Die beim Stabilitätspakt und auch mit dem Koalitionsvertrag versprochenen insgesamt fünf Milliarden Euro Entlastung pro Jahr müssen spätestens 2015 die Kommunen erreichen.

Der Rat der Stadt Remscheid fordert zudem, dass die Reform der Eingliederungshilfe schnellstens angegangen wird. Die Kommunen sollen diese Aufgabe auch in der Zukunft bürgernah und fachlich kompetent im Sinne der betroffenen Menschen umsetzen und dürfen daher mit den damit verbundenen finanziellen Herausforderungen nicht allein gelassen werden. Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen müssen aus der Sozialhilfe herausgelöst und in einem Bundesteilhabegesetz, das den Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht wird, neu geregelt werden. Mit diesem Gesetz muss gleichzeitig eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe gesichert werden.

Die Zahl der Menschen mit Behinderung und Unterstützungsbedarf steigt jedes Jahr weiter an. Zudem können Menschen mit Handikap glücklicherweise auf eine deutlich höhere Lebenserwartung blicken; entsprechend wachsen die Kosten dynamisch in erheblicher Höhe weiter. Eine dynamische Weiterentwicklung der Entlastung ist aber bisher nicht in den Plänen der Großen Koalition erkennbar. Daher fordern wir, dass das Instrument Bundesteilhabegesetz hierzu eine sichere Antwort geben muss, damit die Entlastung der Kommunen nicht durch einen weiteren Kostenanstieg aufgezehrt wird.

Bereits die früher CDU/CSU – FDP Bundesregierung hatte bei den Verhandlungen zum Stabilitätspakt den Kommunen in Deutschland eine Entlastung von rund fünf Milliarden Euro zugesagt. Für Nordrhein-Westfalen würde dies eine Verbesserung in der Größenordnung von mehr als einer Milliarde Euro bedeuten. Leider hält die neue CDU-SPD Bundesregierung diese Zusage bisher nicht ein.

Bundespolitiker der CDU/CSU verkündeten, dass ein Bundesteilhabegesetz frühestens 2017 komme und die damit verbundene Entlastung erst 2018. In der nunmehr veröffentlichen mittelfristigen Finanzplanung des Bundes sind die zugesagten Entlastungen von fünf Milliarden Euro für die Kommunen nicht enthalten. Erst ab 2015 soll es zu Entlastungen von lediglich einer Milliarde Euro für die Städte und Gemeinden kommen. Dieses ist angesichts der Finanzlage und den gemachten Versprechungen völlig indiskutabel. Die Koalition muss vertragstreu bleiben und darf die Städte und Gemeinden nicht im Regen stehen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Hans Peter Meinecke
Fraktionsvorsitzender

gez.
Wolf Lüttinger
Fraktionsvorsitzender

gez.
Beatrice Schlieper
Fraktionssprecherin

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