Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Schule am 13. Dezember 2023
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Stadt Remscheid investiert in den nächsten Jahren in ihre Schulen wie wahrscheinlich nie zuvor. So sieht das Investitionsprogramm ein Volumen von fast 200 Millionen Euro für diesen Bereich vor. Die G8/G9-Umstellung, der Ausbau der Ganztagsbetreuung in den Grundschulen sowie Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen spielen dabei die Hauptrolle. Hinzu kommen etwa die Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen.
Es wird eine große Herausforderung darin bestehen, den Schulbetrieb mit den vielen Baustellen in Einklang zu bringen. Dazu gehört es, den Schulalltag für die Kinder mit möglichst wenigen Einschränkungen zu erhalten.
Rückmeldungen aus Remscheider Grundschulen lassen darauf schließen, dass der Ersatz von defekten Spielgeräten nicht vorgenommen wird, wenn in den nächsten Jahren eine Baumaßnahme ansteht. Doch die Schulhöfe sollten aus unserer Sicht auch in der Zeit bis zur Aufnahme der Bauarbeiten möglichst attraktiv gestaltet sein. In einigen Schulen kann es schließlich noch Jahre dauern, bis die Baumaßnahmen umgesetzt werden. Kinder benötigen Räume für ihre Pausen. Spielen ist ein Teil der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Im Spiel erwerben sie Kompetenzen und Erfahrungen. Eine Spielfläche fördert die Bewegung und bietet Raum für Begegnungen.
Wenn Spielgeräte kurzfristig erneuert werden, so könnten die Geräte bei Baubeginn vorübergehend versetzt oder wieder abgebaut und ggf. eingelagert werden. Dies würde einen höheren Aufwand zur Folge haben, aber wir fänden es nicht zumutbar, dass möglicherweise eine ganze Grundschulgeneration auf Spielgeräte auf ihrem Pausenhof verzichten muss.
Für Spielgeräte waren im Investitionsprogramm bislang jährlich 70.000 Euro eingeplant (INV 400040). Aus den Vorjahren wurden zusätzlich 182.725,70 Euro für diese Maßnahmen in das Jahr 2023 übertragen. Im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses der Gestaltungsmehrheit wurden weitere zusätzliche Mittel im Investitionsprogramm für die Erneuerung von Spielgeräten und die Schulhofbegrünung beschlossen (2023: 50.000 Euro, 2024ff. 100.000 Euro).
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
An welchen Schulen steht die Erneuerung oder der Ersatz von defekten Spielgeräten aus? Wie hoch wäre der geschätzte finanzielle Aufwand, um alle betreffenden Spielgeräte instand zu setzen oder zu ersetzen?
Trifft es zu, dass Spielgeräte auf Schulhöfen nicht erneuert werden, weil eine oder mehrere Baumaßnahmen an der betreffenden Schule geplant sind?
Ist es möglich, Spielgeräte zu erneuern und bei Baubeginn die Geräte zu versetzen oder wieder abzubauen und ggf. vorübergehend einzulagern? Sind alternativ oder ergänzend auch vollständig mobile Spielgeräte für den Übergang möglich?
Wie viele der o.g. Mittel sind im laufenden Jahr bereits verausgabt oder für bestimmte Maßnahmen verplant worden?
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
gez.
Bernd Schaub
Sprecher im Ausschuss für Schule
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