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Anfrage zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung

Anfrage gemäß Ziff. 2.5 der Geschäftsordnung für die Sitzung des Ausschusses für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung am 8. September 2010

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

der Rat beschloss in seiner Sitzung am 29. März 2004, einen zweiten Geschwindigkeitsmesswagen („Blitzer“) mit Front- und Heckkamera anzuschaffen, um die mobile Geschwindigkeitsüberwachung im Rahmen des SOS-Konzeptes des damaligen Oberbürgermeisters auszuweiten. Die Anschaffungskosten wurden mit 134.000 Euro und die zusätzlichen laufenden Kosten für diese freiwillige Aufgabe wurden – nach damaliger, kameraler Rechnung – mit 210.000 Euro jährlich veranschlagt. Für die Besetzung des Fahrzeugs und zur Filmauswertung sollten künftig zusätzlich 3,5 Sachbearbeiterstellen eingesetzt werden. Ab 2005 wurden Mehreinnahmen in Höhe von 550.000 Euro aufgrund dieser Maßnahme erwartet, womit die laufenden Kosten um 340.000 Euro übertroffen werden sollten (Drs. B 32/353 der 12. Wahlperiode).

Im Jahr 2003, dem letzten Jahr vor Einführung des zweiten Messwagens, wurden 892.000 Euro Einnahmen durch die gesamte mobile Geschwindigkeitsüberwachung erzielt. Im Jahr 2004, in dem ab November der zweite Messwagen genutzt wurde, nahm die Stadt einen Gesamtbetrag in Höhe von 912.000 Euro ein. Im Jahr 2005, in dem beide Messwagen eingesetzt wurden, kam es zu Einnahmen aus Buß- und Verwarnungsgeldern in Höhe von 1.013.000 Euro. Aufgrund dieser Entwicklung und weil in der anfänglichen Prognose auch die Messungen der Polizei berücksichtigt worden waren, korrigierte die Verwaltung die Einnahmeerwartungen aus dem Betrieb des zweiten Messwagens im Juli 2006 von 550.000 Euro auf 300.000 Euro, so dass etwa 100.000 Euro Mehreinnahmen ab dem Jahr 2006 nach Abzug der Kosten erwartet werden konnten (Drs. M 32/172 der 13. Wahlperiode).

Um den bisherigen Erfolg des zweiten Messwagens bewerten zu können und qualifizierte Grundlagen für eine mögliche Entscheidung über einen veränderten Einsatz der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung zu erhalten, stellen die Fraktionen der Gestaltungsmehrheit – SPD, FDP und GRÜNE – für die Sitzung des Ausschusses für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung am 8. September 2010 folgende Anfrage.

Welche jährlichen Einnahmen wurden in den Jahren seit 2006 durch den Einsatz der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung erzielt?

Kann die Höhe der erwarteten Mehreinnahmen (300.000 Euro bzw. 100.000 Euro nach Abzug der Kosten), die sich aus dem Einsatz des zweiten Geschwindigkeitsmesswagens ergeben, aufrechterhalten werden?

Welche künftige Entwicklung erwartet die Verwaltung bezüglich der Einnahmen aus dem Einsatz der zwei Geschwindigkeitsmesswagen?

Welche jährlichen Kosten entstanden seit 2003 durch den Einsatz der Geschwindigkeitsmesswagen?

Wie viel Personal wurde für die Besetzung der Fahrzeuge und die Filmauswertung in den einzelnen Jahren seit 2003 eingesetzt?

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Hans Peter Meinecke
Fraktionsvorsitzender

gez.

Markus von Dreusche
Stellv. Fraktionsvorsitzender

gez.

Beatrice Schlieper
Fraktionssprecherin

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