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Auswirkungen der Personenstandsreform auf die Stadt Remscheid

Anfrage zur Sitzung des Rates am 7. Mai 2009

Anfrage gemäß Ziff. 2.5 der Geschäftsordnung zur Sitzung des Rates am 7. Mai 2009

Auswirkungen der Personenstandsreform auf die Stadt Remscheid

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

aufgrund der Reform des Personenstandsrechts muss der Hinweisteil des Geburtenregisters erweitert werden. So ist seit dem 1. Januar 2009 auf eine ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern, die Eheschließung der Eltern bzw. der Hinweis auf die Geburtsbeurkundung von Mutter und Vater, einen Erwerb der Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 StAG, alle Ehen und Lebenspartnerschaften der Person und ihrer Kinder, die Geburt und den Tod von Kindern sowie Mitteilungen zur Testamentskartei hinzuweisen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist die nach § 76 Abs. 1 i.V.m. § 27 Abs. 4 PStG, §§ 57 und 59, § 66 Abs. 1 PStV vorgeschriebene Eintragung der Hinweise in inländische Geburtseinträge, die vor dem 1. Januar 2009 erstellt wurden, mit den vorhandenen personellen Ressourcen des zuständigen Fachdienstes leistbar?

2. Wenn eine Ausweitung der personellen Ressourcen des zuständigen Fachdienstes notwendig ist, so müsste diese in welchem Umfange, prozentual am vorhandenen Personalstamm gemessen sowie in Vollzeitstellen dargestellt, erfolgen?

3. Erscheint aus Ihrer Sicht die Etablierung eines erweiterten Hinweisteiles auch für vor 2009 angelegte Geburtenregister als sinnvoll?

4. Orientiert sich nach Ihrer Einschätzung der vorgeschriebene Inhalt der Personenstandsregister sowie der der Personenstandsurkunden an den Bedürfnissen der Praxis?

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Wolf Lüttinger
Fraktionsvorsitzender

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