Heute hat der Deutsche Bundestag abschließend über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beraten. Dazu erklärt der Bergische FDP-Bundestagsabgeordnete Manfred Todtenhausen:
„In der vorliegenden Fassung sage ich ‚Nein‘ zum Bundesinfektionsschutzgesetz. Im Zweifel beteilige ich mich auch an einer Klage gegen die darin befindliche Ausgangssperre, die wir Freien Demokraten als verfassungswidrig einstufen. Dass das Bundesgesetz nun kam, war dennoch richtig und wichtig: Immerhin bringt das parlamentarische Verfahren im Vergleich zur Politik der verschlossenen MPK-Hintertüren Verbesserungen. Denn jetzt muss die Große Koalition endlich die Argumente von Expertinnen und Experten sowie der Opposition anhören.
Das bleibt nicht ohne Wirkung, aber es reicht nicht aus. So bleiben die überarbeiteten, aber nicht zielführenden Ausgangssperren bestehen. Und auch bei Schulen sind neue Verschärfungen vorgesehen. Das überzeugt uns nicht. Für uns ist klar: Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes muss verfassungsfest und epidemiologisch sinnvoll sein. Ausgangssperren müssen komplett gestrichen werden. Immer noch werden die Maßnahmen an die nackte Inzidenz geknüpft anstatt an einen aussagekräftigeren Kriterien-Mix. Deshalb können ich und meine Fraktion nicht zustimmen. So haben wir es von Anfang an gesagt.“
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