Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit am 26. Januar 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit dem Beschluss des Brandschutzbedarfsplans stellte der Rat in seiner Sitzung am 22. November 2018 außerdem Haushaltsmittel in Höhe von 125.000 Euro für die Mitgliedergewinnung und Mitgliederbindung bei den Freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung, darunter Mittel in Höhe von 110.000 Euro für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen.
Ab dem 1. Januar 2019 sollten pauschale Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ausgezahlt werden. Für eine solche Aufwandsentschädigung kommen nach § 22 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, die „regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten“, in Frage. Die Verwaltung kündigte an, dabei die Wahrnehmung hervorgehobener Funktionen in prozentualem Anteil gesondert zu berücksichtigen. Die damalige Ratsgruppe der Freien Demokraten formulierte die Erwartung, nicht nur die bloße Wahrnehmung einer Funktion zu berücksichtigen, sondern auch die Teilnahme an Einsatz, Übung und Fortbildung zu fördern und zu würdigen.
In der Sitzung des Ausschusses für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung am 5. Februar 2019 kündigte die Verwaltung an, die Aufwandsentschädigungen für Einsatzkräfte nach bestimmten Kriterien bei Übungen, Einsätzen, Fort- und Ausbildungsmaßnahmen im Einzelfall zu zahlen. Die Führungskräfte seien dabei angehalten, den Einzelfall zu beurteilen.
Wir bitten für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung am 26. Januar 2021 um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Gibt es nunmehr einen Kriterienkatalog, anhand dessen die Verwaltung nachvollziehbar bewertet, ob eine Einsatzkraft im Einzelfall „regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst“ leistet und damit eine Aufwandsentschädigung erhält?
2. Wie verteilen sich die Zahlungen der Aufwandsentschädigungen auf die einzelnen Funktionen in den Freiwilligen Feuerwehren (Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, Löscheinheitsführer, Sprecher, Vertrauensperson, Jugendwart, Jugendgruppenleiter, Kleiderwarte und Gerätewarte sowie die jeweiligen Stellvertreter)?
3. Welche Erkenntnisse konnte die Verwaltung – bestenfalls im Rahmen der angekündigten Evaluation – über die Auswirkungen der pauschalen Aufwandsentschädigungen als Instrument der Mitgliedergewinnung und Mitgliederbindung gewinnen?
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
gez.
Christian Arntzen
Stellvertretender Sprecher im Ausschuss für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit
Anfrage Mitgliedergewinnung und Mitgliederbindung bei den Freiwilligen Feuerwehren
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