FDP fordert schnelle steuerliche Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen aus den Vorjahren
Der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für den Einzelhandel, Manfred Todtenhausen, kritisiert die Bundesregierung für ihren Beschluss, lediglich Zuschüsse analog zur Überbrückungshilfe III vorab an die vom Lockdown betroffenen Einzelhändler zu zahlen, anstatt die Verluste schnell und unbürokratisch mit den Gewinnen aus den Vorjahren zu verrechnen und über die Finanzämter auszuzahlen:
„Gerade jetzt – in der umsatzstärksten Vorweihnachtszeit – brauchen Geschäfte, die extrem unter den zweiten Corona-Schließungen in diesem Jahr leiden, schnell und unbürokratisch Liquidität. Deshalb müssen sie für entgangene Gewinne ausreichend entschädigt werden, wenn der Staat ihnen ihre Gewerbetätigkeit verbietet. Genau dafür aber reichen die Vorschläge der Bundesregierung nicht, lediglich Fixkosten nach dem Katalog der Überbrückungshilfe III – also Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent sowie weitere fortlaufende betriebliche Fixkosten – zu erstatten. Wo kein ausreichender Gewinn ist – und das ist etwa bei vielen Textil – und Schuhhändlern der Fall, da kann auch keine Abschreibung stattfinden. Ganz zu schweigen von den Lebenshaltungskosten, die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht erstattet bekommen. Während die Gastronomie gleichzeitig 75 Prozent ihrer Umsätze erlöst bekommt, bleiben die Händler auf ihrer bestellten Ware sitzen und gucken vielfach in die Röhre.
Erst kündigt die Bundesregierung eine ‚Bazooka‘ an, um dann doch auf das Schrotgewehr zu setzen. Dabei braucht es eine zielgenaue Flinte, die beim Betriebsgewinn ansetzt, nicht bei den Umsätzen. Denn hier scheint es manchmal so, als würde die Bundesregierung den Unterschied nicht kennen wollen. Daher unser Vorschlag: Es braucht für eine sachgerechte Entschädigung die Berechnung nach dem entgangenen Gewinn. Dafür könnten Elemente des Modells der Ökonomen Gabriel Felbermayr und Stefan Kooths vom Kieler IfW als Vorbild dienen, wonach der Rückgang der Betriebsergebnisse im Krisenjahr mit dem Vorjahr verglichen wird. Genau dieser branchendurchschnittliche Rückgang des Betriebsergebnisses wird erstattet, Kurzarbeit lässt sich mit dieser Hilfe kombinieren, und auch andere Geschäftstätigkeiten, die Einnahmen bringen, sollen nicht schaden. Es kann dabei sofort Abschläge geben, abgerechnet wird mit der Steuererklärung. So macht es auch Österreich, wo die geschlossenen Betriebe teils schon nach fünf Tagen das Geld auf dem Konto haben. Kernstück unserer Forderungen bleibt aber die „Negative Gewinnsteuer“, um die akuten Liquiditätsprobleme zu beheben. Mit ihr werden die Verluste aus diesem Jahr mit den Gewinnen aus den Vorjahren verrechnet, so dass es schnell zu Steuerrückzahlungen über die Finanzämter kommt. Warum sich in Deutschland Bundesfinanzminister Scholz gegen dieses Erfolgsmodell sperrt, bleibt uns ein Rätsel.
Denn eines ist klar: So wie bisher kann es bei den staatlichen Hilfen nicht weitergehen. Der November ist vorbei, es ist schon kurz vor Weihnachten. Und noch immer warten viele Unternehmer auf die vom Bund zugesagten ‚November-Hilfen‘. Für viele Unternehmen und Selbstständige könnte das lange Warten am Ende die Insolvenz bedeuten. Statt also die Insolvenzantragspflicht bis Ende Januar zu verlängern, sollte die Bundesregierung ihr Fördermodell endlich überarbeiten und an die Wirklichkeit anpassen.“
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