Antrag für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 14. April 2016
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen bzw. Gruppen von SPD, GRÜNE, FDP und WiR stellen für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 14. April 2016 folgenden Antrag.
Die Verwaltung wird beauftragt,
- einen Zeitplan für die Realisierung eines interkommunalen Gewerbegebiets im Gleisdreieck Bergisch Born vorzulegen,
- die erforderlichen Maßnahmen für die Realisierung dieses Gewerbegebiets umzusetzen und notwendige Beschlüsse für die politischen Gremien vorzubereiten,
- im weiteren Verfahren darauf hinzuwirken, den Entwurf für die Linienführung der B51n (Ortsumgehung Bergisch Born) und den zu erstellenden Entwurf für die Linienführung der B237n (Bergisch Born-Hückeswagen) mit der künftigen Erschließung des Gewerbegebiets zu verbinden.
Begründung:
Die Verwaltung wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss in dessen Sitzung am 29. November 2012 auf Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und GRÜNE beauftragt, mit den angrenzenden Städten Hückeswagen und Wermelskirchen zu prüfen, ob gemeinsame Gewerbegebiete eingerichtet werden können. Am 28. Februar 2013 berichtete die Verwaltung dem Haupt- und Finanzausschuss über die ersten Kontaktaufnahmen mit den Nachbarstädten.
Nunmehr konnten wir den Medien entnehmen, dass sich die Stadtoberhäupter von Hückeswagen, Radevormwald, Remscheid und Wermelskirchen bei ihrem zweiten Treffen über die Erschließung von Gewerbeflächen im Rahmen von interkommunaler Zusammenarbeit geeinigt haben. So soll in einem ersten Schritt das Gleisdreieck Bergisch Born entwickelt werden. Die Flächen liegen auf dem Gebiet von Hückeswagen und Remscheid und können über Wermelskirchen erschlossen werden.
Die antragstellenden Fraktionen und Gruppen befürworten die Entwicklung eines Gewerbegebiets an diesem Standort, wie sie zuletzt mit dem Antrag „Gewerbeflächen für Remscheid“ im vergangenen Jahr deutlich gemacht haben. Das Gleisdreieck Bergisch Born wird im derzeit gültigen Regionalplan bereits als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) geführt. Die Kooperation mit den Nachbarstädten und damit auch die Sicherung der Erschließung wären wichtige Schritte für die weitere Umsetzung.
Im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 ist die B51n als vordringlicher und die B237n als weiterer Bedarf enthalten. Bei Planung und Bau dieser beiden Bundesstraßen sollte die künftige Erschließung des Gewerbegebiets berücksichtigt werden. Die Linienführungen sollten daher entsprechend abgestimmt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender
gez.
Beatrice Schlieper
Fraktionssprecherin
gez.
Wolf Lüttinger
Vorsitzender der Ratsgruppe
gez.
Waltraud Bodenstedt
Vorsitzende der Ratsgruppe
Antrag: Gleisdreieck möglichst kurzfristig als Gewerbegebiet entwickeln
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